Mitgliedschaft
Aufnahme
Wer Mitglied werden will, legt einen Aufnahmeschein mit der Eintrittserklärung vor. Bei Kindern und Jugendlichen ist die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Die kürzeste Mitgliedschaft beträgt ein Jahr.
Aufnahmegebühren
- für Erwachsene einmalig 7,70 Euro
- für Jugendliche einmalig 5,20 Euro
- für Kinder einmalig 3,60 Euro
Beiträge
- Erwachsene monatlich 7,70 Euro
- Jugendliche (ab 16 Jahren) monatlich 5,20 Euro
- Kinder monatlich 3,60 Euro
- Familienbeitrag (2 Erwachsene und mind. 1 Kind) monatlich 15,40 Euro
- Schüler und Studenten über 18 Jahren, Wehrdienst- und Ersatzdienstleistende gegen Vorlage einer Bescheinigung monatlich 5,20 Euro
Das dritte und jedes weitere Kind einer Familie sind beitragsfrei. Kinder, in der Regel bis zu vier Jahren, die mit den Eltern in den Eltern-Kind-Abteilungen turnen, sind beitragsfrei. Kinder ab vier Jahren sind beitragspflichtig, somit kann dann der Familienbeitrag in Kraft treten. Andere Beitragsermäßigungen bzw. Beitragsbefreiungen bei längeren Krankheiten usw. können vom Vorstand aufgrund eines schriftlichen Antrages genehmigt werden.
Beitragszahlungen
Die Zahlung der fälligen Beiträge erfolgt grundsätzlich durch Bankeinzug zum fälligen Termin (31. Jan./ 31. Juli). Die Einzugsermächtigung ist mit dem Aufnahmeschein vorzulegen. Bankkosten, die dem Verein durch unbegründeten Rücklauf von Beiträgen entstehen, werden dem Zahlungspflichtigen in Rechnung gestellt. Anschriften- und Kontoänderungen sind rechtzeitig mitzuteilen.
Austritt
Der Austritt aus dem Verein kann nur schriftlich zum 30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres erklärt werden. Die Abmeldung muss spätestens am 31. März bzw. 30. September bei einem Vorstandsmitglied (§ 26 BGB) vorliegen.